Kosteninformation
Für jeden Bewohner unseres Hauses gestaltet sich die Finanzierung etwas anders. Dies ist von einigen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel Höhe der Pension, Pflegegeldeinstufung und Privatvermögen. Um Ihre persönliche Situation zu besprechen, stehen wir Ihnen jederzeit für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.
Was, wenn die Pflegeheimkosten nicht mit dem Einkommen bezahlt werden können?
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes durch Übernahme der Heimkosten bei der Sozialhilfe einzureichen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger
Neben der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit ist die Pflegeheimbedürftigkeit eine wesentliche Voraussetzung für den Aufenthalt in einem Pflegeheim. Es haben jene Personen einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in einer Pflegeeinrichtung, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit sonst in nicht zumutbarer Weise decken können.
Welchen Betrag müssen die Heimbewohner selber leisten?
Zur Abdeckung der Heimkosten werden 80 Prozent der Pension und des Pflegegeldes der Heimbewohner herangezogen. Bei all diesen Vorgängen und Amtswegen sind wir gerne für Sie da.
Was bleibt den Heimbewohnern für das tägliche Leben übrig?
Für Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse bleiben Ihnen 20 Prozent der laufenden Pension sowie des Weiteren das Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld (13. und 14. Monatsbezug).

